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Winterdienst in Wien: Wer muss räumen? Räumpflicht, Zeiten, Bußgelder

Was die Wiener Räumpflicht konkret bedeutet, von wann bis wann geräumt werden muss – und warum sich der Winterdienst-Profiservice rechnet.

Wer ist in Wien räumpflichtig?

In Wien sind die Eigentümer bzw. Hausverwaltungen der an den Gehweg angrenzenden Liegenschaften für die Räumung und Streuung verantwortlich. Diese Pflicht kann auf Mieter oder einen Winterdienst übertragen werden – die Verantwortung bleibt aber beim Eigentümer. Passiert auf einem nicht geräumten Gehweg ein Unfall, haftet der Eigentümer.

Die Regeln im Überblick

  • Räumzeiten: von 6 bis 22 Uhr – bei Schneefall auch mehrmals täglich
  • Breite: der Gehweg muss auf mindestens 1 Meter Breite geräumt sein
  • Bei Glatteis: streuen mit Sand, Splitt oder Granulat (Salz ist in Wien auf Gehwegen verboten)
  • Schnee darf nicht auf die Fahrbahn oder auf fremde Grundstücke geschoben werden
  • Die Pflicht gilt auch bei Abwesenheit – Urlaub oder Krankheit zählen nicht als Ausrede

Was bei Verstoß droht

Wird nicht geräumt, drohen Verwaltungsstrafen – und im Schadensfall zivilrechtliche Haftung. Stürzt ein Fußgänger auf Ihrem vereisten Gehweg, können Schmerzensgeld und Behandlungskosten auf den Eigentümer zukommen. Das übersteigt die Kosten eines Winterdienstes um ein Vielfaches.

Warum sich ein professioneller Winterdienst rechnet

Ein Winterdienst-Service räumt verlässlich ab den frühen Morgenstunden – auch an Wochenenden und Feiertagen, auch wenn Sie im Urlaub sind. Bei MANSA Reinigung ist der Winterdienst Teil der Hausbetreuung: Wir dokumentieren die Einsätze, streuen bei Glätte nach und melden besondere Vorfälle. Der fixe Saisonpreis macht die Kosten planbar – umgelegt auf die Wohnungen oft nur wenige Euro pro Monat.

Häufige Fragen

Bis wann muss morgens geräumt sein?

Die Räumpflicht gilt von 6 bis 22 Uhr. Bei starkem Schneefall muss auch tagsüber nachgeräumt werden, damit der Gehweg durchgehend begehbar bleibt.

Ist Streusalz in Wien erlaubt?

Auf Gehwegen ist Streusalz in Wien verboten – es schadet Baumwurzeln und Hundepfoten. Erlaubt sind abstumpfende Streumittel wie Sand, Splitt oder Granulat.

Was kostet ein Winterdienst in Wien?

Üblich ist ein fixer Monatspreis für die Saison (November bis März), abhängig von der Länge des Gehwegs. Nach einer kurzen Besichtigung erhalten Sie von uns ein verbindliches Angebot.

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