Wer ist für die Stiegenhausreinigung zuständig?
In Wiener Mietshäusern ist grundsätzlich der Eigentümer bzw. die Hausverwaltung für die Reinigung der allgemeinen Teile des Hauses verantwortlich – also Stiegenhaus, Eingang, Lift und Keller. Die Kosten dafür fließen in die Betriebskosten und werden auf die Mieter umgelegt.
In manchen älteren Mietverträgen oder kleinen Häusern ist noch vereinbart, dass die Mieter das Stiegenhaus im Wechsel selbst reinigen. Das führt in der Praxis fast immer zu Streit: Wer war dran? Wer hat schlecht geputzt? Eine professionelle Reinigung löst dieses Dauerthema.
Was kostet die professionelle Stiegenhausreinigung?
Die Kosten hängen von der Größe des Hauses, der Anzahl der Stockwerke und der Häufigkeit ab. Üblich ist eine wöchentliche oder 14-tägige Reinigung zum fixen Monatspreis. Auf die Wohnungen umgelegt, kostet die professionelle Stiegenhausreinigung oft nur wenige Euro pro Wohnung und Monat – dafür ist das Thema Streit vom Tisch.
Was gehört zur Stiegenhausreinigung?
- Stiegen und Podeste kehren und wischen
- Geländer und Handläufe abwischen
- Eingangsbereich, Haustür und Briefkästen reinigen
- Lift: Kabine, Türen und Schächte reinigen
- Spinnweben entfernen, Fenster im Stiegenhaus periodisch
- Auf Wunsch: Mülltonnenservice und Winterdienst gleich mit
Worauf Hausverwaltungen bei der Auswahl achten sollten
Wichtig sind Verlässlichkeit und Nachweisbarkeit: Eine gute Firma arbeitet mit festen Teams, dokumentiert ihre Einsätze und stellt bei Ausfällen selbständig Vertretungen. Fixe Monatspreise und ein persönlicher Ansprechpartner – auch für mehrere Liegenschaften – sparen der Verwaltung spürbar Zeit.
Häufige Fragen
Kann die Stiegenhausreinigung auf die Mieter umgelegt werden?
Ja. Die Kosten für die Reinigung der allgemeinen Teile gehören zu den Betriebskosten und können im Rahmen der Betriebskostenabrechnung umgelegt werden.
Wie oft muss ein Stiegenhaus gereinigt werden?
Es gibt keine gesetzliche Frequenz. Üblich und sinnvoll ist wöchentlich; bei kleinen, ruhigen Häusern reicht oft auch 14-tägig.
Was tun, wenn Mieter mit der Reinigung unzufrieden sind?
Beschwerden ernst nehmen und dokumentieren. Bei MANSA Reinigung gibt es einen festen Ansprechpartner, der Beanstandungen direkt klärt – ohne Umweg über die Verwaltung.
